Bestattungshaus Wolff

Kleintierfriedhof Torgelow

Bestattungsvorsorge  "Heute schon an morgen denken"...

In den Familien muss rechtzeitig und offen über Bestattungswünsche gesprochen werden, das ist wichtig. Und es darf auch kein Tabu sein, über die möglichen emotionalen und praktischen Konsequenzen nachzudenken. Die Vielfalt heute möglicher Beisetzungsformen stellt die Angehörigen eines Verstorbenen bei der Wahl von Bestattungs- und Grabart vor große Herausforderungen.

Entscheidungen müssen oft in kürzester Zeit gefällt werden und sind nicht immer in ihren Konsequenzen durchdacht. Aus diesem Grund ist es für die Menschen wichtig, eine individuelle und frühzeitige Auseinandersetzung mit den letztgültigen Entscheidungen zu treffen.

Und wir verbinden dies mit der Hoffnung, dass dann im Trauerfall eine wohl überlegte und bewusste Entscheidung gefällt wird.

 


Um Sie bei der Bestattungsvorsorge zu unterstützen, können sie bei uns einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen. Darin können Sie ihre individuellen Wünsche festlegen:

  

  • Art & Ort der Bestattung
  • Rahmen der Trauerfeier (Redner, Musik, Blumen, Kaffeetafel...)
  • sonstige Wünsche (Anzeige, Abmeldungen, Grabstelle...)

 



Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Bestattung vorab auf einem Treuhandkonto zu hinterlegen. In diesem Falle arbeiten wir mit der HBT Bestattungsvorsorge Treuhand zusammen.  


Des weiteren können wir Ihnen eine günstige Sterbegeldversicherung von der 

IDEAL-Versicherung anbieten, damit eine würdevolle Beisetzung nicht an 

finanziellen Engpässen scheitert.

 


Im Rahmen der Vorsorge können Menschen regeln, wie in wichtigen Lebensbereichen für sie entschieden werden soll und welche medizinischen Maßnahmen gewünscht sind, falls sie sich selbst nicht mehr dazu äußern können. Dafür gibt es 3 verschiedene schriftliche Erklärungen:


 

Vorsorgevollmacht

Diese Form ist sinnvoll, wenn man für den Fall der eigenen Hilflosigkeit eine Vertretung wünscht und eine absolut vertrauenswürdige Person kennt, die diese Vertretung übernehmen möchte. Das kann sich auf einzelne oder alle Bereiche des Lebens beziehen. Wer keine solche Vertrauensperson hat, sollte besser eine Betreuungsverfügung erstellen.


 

Betreuungsverfügung

Dies ist eine schriftliche Willensäußerung, in der man festlegt, wer im Falle einer Betreuung die notwendigen Entscheidungen und Angelegenheiten übernehmen soll oder auf keinen Fall übernehmen sollte. Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht besteht darin, dass das Vormundschaftsgericht den sogenannten "Betreuer" offiziell einsetzt und kontrolliert.


 

Patientenverfügung 

Damit legt man schriftlich fest, wie in bestimmten medizinischen Situationen die Behandlung in der letzten Lebensphase erfolgen soll. Das kann, wenn gewünscht, auch den Hinweis auf eine Organspende einschließen.


Weitere Informationen finden Sie hier