Bestattungshaus Wolff

Kleintierfriedhof Torgelow

Verhalten im Sterbefall...

Viele Angehörige stellen sich die Frage: "Wie verhalte ich mich bei einem Sterbefall? Was muss ich jetzt tun?"...


Bei einem sogenannten Haussterbefall sollte man immer als erstes einen Arzt (Hausarzt, Bereitschaftsarzt...) rufen, welcher dann den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt. Im Anschluss daran sollte man einen Bestatter informieren, der dann alles Weitere in die Wege leitet.

 

Verstirbt jemand im Krankenhaus/Pflegeheim o.ä. werden die Angehörigen von den Pflegekräften darüber informiert und sollten daraufhin einen Bestatter informieren.



Ist die Staatsanwaltschaft/Polizei bei einem Sterbefall involviert, wenn es sich zum Beispiel um einen unnatürlichen Tod (Unfall, Suizid...) oder andere ungeklärte Umstände handelt, wird die/der Verstorbene von einem bestimmten Bestatter in Gewahrsam genommen. Die Angehörigen/Bestattungspflichtigen müssen diesen Bestatter nicht mit der Durchführung der Bestattung beauftragen, sondern haben das Recht ein Bestattungshaus nach ihren Wünschen zu wählen.

 

Was wir im Trauerfall benötigen...


 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen usw. mit, wenn zutreffend:

 

 

  • Personalausweis
  • Krankenkassenkarte
  • Totenschein (wenn vorhanden)
  • Stammbuch/Eheurkunde (bei Verheirateten/Verwitweten/Geschiedenen)
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Sterbeurkunde vom Ehepartner (bei Verwitweten)
  • Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Altersrenten-/Witwenrentennummer
  • Unfallrentennummer
  • Versorgungsbezüge/Versorgungsamt
  • Schwerbeschädigtenausweis
  • Versicherungspolice(n)
  • Gewerkschaftsmitgliedschaft
  • Arbeitsamt (Besucherausweis)
  • Kontonummer (für evtl. Versicherungsleistungen)
  • Sterbebekleidung
  • sonstige Abmeldungen (Strom, Rundfunk, Hausrat, Haftpflicht, Zeitung, Telefon...)
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)